Preloader

Ihr Browser wird nicht unterstützt! Für den Einstieg in ein sicheres, schnelleres und besseres Web empfehlen wir Ihnen die Installation von: Google Chrome, Mozilla Firefox, die aktuelle Version des Microsoft Internet Explorers oder Apple Safari.

Falls sie keinen neuen Browser installieren können, testen Sie das Chrome Frame-Plugin für Internet Explorer.

Untersuchunge nach BOKraft

gemäß §41 BOKraft

Taxi

Fahrzeuge zur Personen­beför­de­rung unterliegen durch den Ge­setzgeber einer schärferen Ü­ber­wachung. Speziell für den Betrieb von Kraftfahrunter­neh­men im Per­sonenverkehr wurde die „BO­Kraft“ erlassen.

Der Geltungsbereich der BOKraft ergibt sich aus der Fahrgastbeförderung mit Kraftfahrzeugen durch Unternehmen in Verbindung mit der ent­gelt­lichen oder geschäftsmäßigen Beförderungen von Personen.

Dies bedeutet, dass grundsätzlich Kraftomnibusse, Taxen und Mietwagen, die der entgeltlichen Beförderung von Personen dienen, im Rahmen der jährlichen Hauptuntersuchung zusätzlich gemäß den Prüfpunkten der BO­Kraft untersucht werden müssen

gemäß §42 BOKraft

Vor der ersten Inbetriebnahme eines Taxis, Mietwagens oder Kraftomnibus in einem Unternehmen hat der Unternehmer auf seine Kosten eine außer­ordentliche Hauptuntersuchung des Fahrzeugs zu veranlassen und der Ge­nehmigungsbehörde darüber unverzüglich den Untersuchungsbericht, bei Kraftomnibussen das Prüfbuch, vorzulegen.

Für ein fabrikneues Fahrzeug kann die außerordentliche Hauptuntersu­chung auf die Feststellung beschränkt werden, ob die Vorschriften der BO­Kraft erfüllt sind.

Besondere Prüfpunkte gemäß BOKraft sind z. B.: